Private Law
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§1 - Verträge
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Der Vertrag ist eine rechtlich bindende Einigung durch übereinstimmende, freie Willenserklärungen mindestens zweier Vertragsparteien.
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Verträge entfalten nur Wirkung auf die am Vertragsschluss beteiligten Vertragsparteien.
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Der Vertragsinhalt kann frei und ohne Formvorgabe durch die Vertragsparteien gestaltet werden.
§2 - Ungültigkeit von Verträgen
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Verträge entfalten keine rechtlich bindende Wirkung, wenn ihre Inhalte gegen gesetzliche Regelungen verstoßen.
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Verstößt nur ein Teil des Vertrages gegen gesetzliche Regelungen verliert der Vertrag in Gänze seine Wirksamkeit.
§3 - Erfüllungspflicht
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Die Vertragsparteien haben den Vertragsinhalt nach Treu und Glauben unter Rücksicht auf die Verkehrssitte zu erfüllen.
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Ob eine Verletzung von Vertragsinhalten vorliegt, entscheidet im Streitfall der Court of Los Santos.
§4 - Klage
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Vertragsparteien können bei Verstößen gegen Vertragsinhalte beim Court of Los Santos Klage einreichen.
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Über die Zulassung der Klage entscheidet der Court of Los Santos.
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Der zuständige Richter entscheidet über Form und Ablauf des Verfahrens.
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Über Ansprüche und weitere Rechtsfolgen entscheidet der Court of Los Santos vertreten durch einen verfassungsmäßigen Vertretungskörper.
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Der Court of Los Santos ist bemächtigt Dritte mit der Befugnis zur Zwangsvollstreckung auszustatten.
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Bei Nichterbringung von festgestellten Ansprüchen kann der Court of Los Santos eine Ordnungshaft verhängen. Für die Bemessung der Haftdauer gelten die Vorschriften des §5 CC.
§5 - Außergerichtlicher Vergleich
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Außerhalb der Klage steht den Vertragsparteien die Möglichkeit des außergerichtlichen Vergleiches zur Verfügung.
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Ein außergerichtlicher Vergleich setzt die Schriftform voraus und muss einem verfassungsmäßigen Vertretungskörper des Court of Los Santos zur Prüfung vorgelegt werden.
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Der erfolgreiche Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs schließt eine Klage in der selben Sache aus.
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Bei Nichteinhaltung der Erfüllungspflichten aus dem Vergleich steht der Weg der ordentlichen Klage wieder offen.
§6 - Gewerbe
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Ein Gewerbe führt, wer eigenverantwortlich fortlaufende Tätigkeiten in Erlösabsicht auf eigene Rechnung durchführt.
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Wer ein Gewerbe führt muss einen Gewerbeschein besitzen.
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Von dieser Besitzpflicht ausgenommen sind Tätigkeiten, die einen durchschnittlichen stündlichen Gewinn von 500$ nicht überschreiten.
§7 - Enteignung
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Fraktionen, Unternehmen und Gruppierungen, die länger als 7 Tage nicht anzutreffen sind können enteignet werden.
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Privatpersonen, die länger als 14 Tage nicht anzutreffen sind können enteignet werden.